Erstreckung der Zahlungsfrist für Staats- und Bundessteuer beantragen
Steuerzahlungen
Beschreibung
Eine Zahlungsfristerstreckung kann nur für ordentliche, nicht betriebene Steuern für eine beschränkte Zeit gewährt werden. Massgebend für die maximale Zahlungsfristerstreckung ist das Datum der definitiven Veranlagungsverfügung. Die gesamte Forderung muss innerhalb der gewährten Zahlungsfristerstreckung vollständig beglichen werden. Wird das Gesuch nach Ablauf der ordentlichen Fälligkeit (30 Tage nach Zustellung der definitiven Rechnung) gestellt, wird sich die maximale Zahlungsfristerstreckung entsprechend verringern. Die maximale Zahlungsfristerstreckung ist auf 6 Monate ab Datum der Veranlagungsverfügung beschränkt.
Kosten
Für jede gewährte Zahlungsfristerstreckung für die Staatssteuer und für Spezialsteuern (Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) wird eine Gebühr erhoben (CHF 40.–).
Bearbeitungszeit
In der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen (ohne Postweg).
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Bächliackerstrasse 2
4402 Frenkendorf
steuerverwaltung@bl.ch
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Auskunftszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
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