Forderungseingabe im Konkurs anmelden


Beschreibung

Mit der «Forderungsanmeldung» macht die Gläubigerin / der Gläubiger ihren / seinen Anspruch in einem Konkursverfahren geltend. Die Forderung wird vom Konkursamt im Forderungseingabeverzeichnis aufgenommen.

Die Kollokation ist im schweizerischen Konkursrecht ein Vorgang, in dem die Konkursforderungen sämtlicher KonkursgläubigerInnen gesammelt und nach Priorität geordnet werden. Sie erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Weitere Informationen zum Ablauf eines Konkursverfahrens und Kontaktdaten im Falle von Unterstützungsbedarf finden Sie auf unserer Homepage.

Erforderliche Dokumente

Formulare mit Angaben zum Schuldner, zur Forderung und zum Gläubiger
(Belege: Verlustschein, Rechnungskopien und Kontoauszug)

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

von Fall zu Fall verschieden

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Betreibungs- und Konkursamt

Eichenweg 12
Postfach
4410 Liestal



T +41 61 552 46 00

Webseite

Auskunftszeiten

Schalter
Montag und Freitag
10.00-16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
13.00-16.00 Uhr

Mittwoch
10.00-12.00 Uhr und 16.00-16.00 Uhr (durchgehend)

Telefon

Montag und Freitag
9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14.00-16.00 Uhr

Mittwoch
09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr