Wärmepumpen melden

Online-Formular Wärmepumpen


Beschreibung

Wärmepumpen bis zu einer Grösse von maximal 2m3 Volumen sind grundsätzlich baubewilligungsfrei aber bei der Baubewilligungsbehörde mindestens 30 Tage vor der geplanten Installation meldepflichtig (§ 94 Abs. 1 lit. j Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz, RBV). Benutzen Sie dieses Online-Formular für die Meldung. Eine Baubewilligungspflicht besteht allerdings für Wärmepumpen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie an Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (A-Objekte) oder die unmittelbar in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals aufgestellt werden sollen. Unter der unmittelbaren Umgebung versteht man die direkt an das Grundstück des Kulturdenkmals angrenzenden Nachbarparzellen (§ 9 Denkmal- und Heimatschutzgesetz, SGS 791). Alle Wärmepumpen, die aufgrund ihres Standortes oder ihrer Abmessungen unter die Baubewilligungspflicht fallen, sind unter eBaugesuch oder mit einem Baugesuch in Papierform zu beantragen.

Erforderliche Dokumente

  • Situationsplan: Bitte legen Sie einen einfachen Situationsplan mit dem eingezeichneten Standort der Wärmepumpe bei (Handzeichnung reicht, ungefähre Nordrichtung angeben, Abmessungen und Abstände.
  • Lärmschutznachweis: https://www.fws.ch/laermschutznachweis/
  • Schriftliche Zustimmung: Bitte legen Sie die schriftliche Zustimmung des Strasseneigentümers oder des benachbarten Grundeigentümers/der benachbarten Grundeigentümerin bei, sofern der Mindestabstand von 2 m zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten oder die Wärmepumpe zwischen der Bau- und Strassenlinie einer Strasse erstellt werden soll.

Kosten

kostenfrei

Bearbeitungszeit

< 30 Tage

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Bauinspektorat

Rheinstrasse 29
4410 Liestal


T +41 61 552 67 77

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