Bestellung Erbbescheinigung
Erbrechtliche Dienstleistungen
Beschreibung
Die Erbbescheinigung gibt Auskunft darüber, wer im bestimmten Nachlass erbberechtigt ist. Sie legitimiert die Erben dazu, über den Nachlass zu verfügen, beispielsweise für die Überschreibung der Bankkonten oder die Übertragung allfälliger Liegenschaften des Erblassers auf die Erbengemeinschaft. Eine Erbbescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt.
Erforderliche Dokumente
- ID
- Vollmacht bei Vertretung
- Ernennungsurkunde bei Beistand
Kosten
CHF 100.00 zuzüglich Porto (im Voraus zu bezahlen)
Bearbeitungszeit
mind. 14 Tage ab Eingang Bestellung
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim
erbschaftsamt@bl.ch
Webseite
Auskunftszeiten
Schalteröffnungen
Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag 14.00-16.00, Mittwoch 09.00-17.00
Telefonzeiten
Montag und Freitag 9.00-12.00 und 14.00-16.00, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00, Mittwoch 09.00-12.00 und 14.00-17.00