Betreibungsbegehren beantragen
Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen
Beschreibung
Die Gläubigerin / der Gläubiger hat gegenüber der Schuldnerin /dem Schuldner eine Geldforderung und schickt ein elektronisches Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt am Wohnort der Schuldnerin / des Schuldners und leistet einen Kostenvorschuss mittels Kreditkartenzahlung. Das Betreibungsamt fertigt einen Zahlungsbefehl aus und stellt diesen der Schuldnerin / dem Schuldner zu.
Erforderliche Dokumente
Formular mit Angaben zum Schuldner, zur Forderung und zum Gläubiger
Kosten
Kosten nach Matrix gem. Art. 16 GebV SchKG.
Detailangaben finden Sie auf unserer Homepage unter den weiterführenden Informationen
Bearbeitungszeit
je nach Verfahren
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Eichenweg 12
Postfach
4410 Liestal
betreibungsamt@bl.ch
Webseite
Auskunftszeiten
Schalter
Montag und Freitag
10.00-16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.00-16.00 Uhr
Mittwoch
10.00-12.00 Uhr und 16.00-16.00 Uhr (durchgehend)
Telefon
Montag und Freitag
9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00-16.00 Uhr
Mittwoch
09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr