Forderungseingabe im Konkurs anmelden
Konkursverfahren
Beschreibung
Mit der «Forderungsanmeldung» macht die Gläubigerin / der Gläubiger ihren / seinen Anspruch in einem Konkursverfahren geltend. Die Forderung wird vom Konkursamt im Forderungseingabeverzeichnis aufgenommen.
Die Kollokation ist im schweizerischen Konkursrecht ein Vorgang, in dem die Konkursforderungen sämtlicher KonkursgläubigerInnen gesammelt und nach Priorität geordnet werden. Sie erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Weitere Informationen zum Ablauf eines Konkursverfahrens und Kontaktdaten im Falle von Unterstützungsbedarf finden Sie auf unserer Homepage.
Erforderliche Dokumente
Formulare mit Angaben zum Schuldner, zur Forderung und zum Gläubiger
(Belege: Verlustschein, Rechnungskopien und Kontoauszug)
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
von Fall zu Fall verschieden
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
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betreibungsamt@bl.ch
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Auskunftszeiten
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